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Immobilien kaufen auf Mallorca

Der Kauf einer Immobilie auf Mallorca unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten vom Hauskauf in Deutschland. Grundsätzlich können deutsche Käufer auf Mallorca unbegrenzt Immobilien erwerben, allerdings fallen auch bei reiner Eigennutzung laufende Steuern an und machen eine spanische Steuererklärung erforderlich. 

Bevor Sie ein Kaufangebot abgeben, sollten Sie sich vergewissern, dass alle Gebäudeteile legal sind und folgende Unterlagen vorliegen:

• Grundbuchauszug (Nota simple del registro) oder Eigentumstitel des Verkäufers (idR Escritura de compraventa)

• Energieausweis (Certificado de eficiciencia energética de edificios existentes) und Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad)

• Belege über Wasser- und Stromversorgung

• Wohnungskauf: Bestätigung, dass keine Außenstände bei Eigentümergemeinschaft bestehen und Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen

Falls Sie Ihre Immobilie auf Mallorca in die Ferienvermietung geben möchten, muss die Immobilie über eine entsprechende touristische Vermietungslizenz verfügen Diese geht bei Kauf auf den neuen Eigentümer über. 

Sollte noch keine Lizenz vorliegen, muss geprüft werden, ob diese Immobilie den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht wird und unter welchen Bedingungen Ferienvermietung am Standort der Immobilie erlaubt ist (Zonenplan). Erfüllt die Immobilie diese Kriterien, muss die Lizenz beantragt und die entsprechende Anzahl von Schlafplätzen (gem. cédula) bei der offiziellen Bettenbörse erworben werden. Mehr Informationen über Ferienvermietung auf Mallorca finden Sie auch hier.

Der Kaufvertrag

Sind sich Käufer und Verkäufer über den Preis einig, wird auf Mallorca üblicherweise ein Optionsvertrag geschlossen, bei dem rund 10 Prozent des Kaufpreises direkt fällig werden oder beim Notar deponiert werden. Der Eigentümer darf nur unter Strafzahlung zurücktreten, ändert der Käufer seine Meinung, verliert er die Optionssumme. 

Käufer mit Erstwohnsitz in Deutschland müssen vor dem Notarvertrag noch eine NIE-Nummer beantragen, die spanische Steueridentifikationsnummer. Das Dokument kann auf Mallorca bei der Ausländerbehörde beantragt werden oder beim nächstgelegenen spanischen Konsulat in Deutschland. Diese NIE-Nummer benötigen Ausländer für alle Rechtsgeschäfte in Spanien, also gut aufheben. 

Zum Notartermin ist persönliches Erscheinen aller Käufer Pflicht, eine Vertretungsvollmacht ist nur mit notariell beglaubigter Apostille gültig, die auch genau das geplante Geschäft bezeichnet, Generalvollmachten zählen hier nicht. Zu beachten ist auch, dass in Spanien der Notar nicht wie in Deutschland die Grundbucheintragung automatisch veranlasst, dies muss gesondert in Auftrag gegeben werden. 

Die Kaufnebenkosten sind abhängig vom Kaufpreis und liegen bei rund 10 Prozent. Der Immobilienmakler in Spanien wird vom Verkäufer beauftragt und auch bezahlt. 

Unser Immobilienpartner Porta Mallorquina ist Auftraggeber der einzigen unabhängigen Marktstudie für Mallorca Immobilien. 2019 wurden von dem Freiburger Center for Real Estate Studies (CRES) rund 4.900 online Angebote der fünf größten Makler der Insel hinsichtlich Lage, Preisen und Ausstattung analysiert. 

Hier finden Sie die wichtigsten Ergebnisse der Marktstudie, die im Porta Mallorquina Blog kostenfrei zum Download bereitsteht.

Hinweis: Dieser Artikel dient nur der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.